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Wenn der Vater einen nach Geld fragt und man keines hat, muss er einen Kredit nehmen?
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Unser Vater fragt uns, mich und mein Bruder, das wir ihm finanziell dabei unterstützen sollen, die Heirat meines Bruders zu organisieren oder auch die Möbel in unserer Wohnung zu tauschen oder auch um andere Sachen, die nicht sehr wichtig sind. Oftmals gebe ich ihm, worum er mich bittet, doch manchmal bin ich dazu nicht imstande, da mir die Mittel nicht zur Verfügung stehen, wodurch er dann allerdings wütend auf mich wird und ich deshalb zur Bank gehe und mir ein Kredit nehme und es ihm dann gebe. Bitte bedenken sie, dass er finanziell bescheiden lebt. Ist es mir gestattet, ihm in dieser Angelegenheit nicht zu gehorchen und ihm zu sagen, dass ich das Geld nicht habe, oder sollte ich zur Bank gehen und mir Geld leihen, für etwas, was nicht sehr wichtig ist?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah

Erstens:

Dem Vater ist es gestattet, so viel von dem Besitz seines Sohnes zu nehmen was er davon benötigt, solange es dem Sohn nicht schadet. Der Grund dafür ist die Überlieferung von Abu Dawud (3530) und Ahmed (6640) von dem Hadith (Aussage) von ´Abdullah ibn ´Amr in dem ein Mann einst sagte: Oh Gesandter Allahs, ich habe Besitz und Kinder und mein Vater ist dessen bedürftig. Er sagte:"Du und dein Besitz gehören deinem Vater".

Klassifiziert als Sahih von al-Albani in Sahih Abi Dawud.

Was der Hadith meint, wie von al-Khattaabi (Möge Allah sich seiner erbarmen) erklärt, ist das der Vater das Geld für seine Kosten seines Lebensunterhalts benötigte, doch der Besitz des Sohnes war so gering, das die Kosten des Lebensunterhalts vom Vater, den gesamten Besitz des Sohnes verschlang. Doch der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, entschuldigte den Sohn nicht und erlaubt ihm auch nicht Geld auszugeben auf Kosten des Lebensunterhaltes seines Vaters. Siehe ‘Awn al-Ma‘bood.

Es ist vorgeschrieben, dass der Vater auf dieses Vermögen angewiesen sein muss, wie die Mehrheit der Rechtsgelehrten (Fuqaha), außer die von der hanbalitischen Rechtsschule, aufgrund der Überlieferung die bei al-Haakim (2/284) und al-Bayhaqi (7/480) von ´Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr), wo sie sagt: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:"Deine Kinder sind ein Geschenk von Allah, für dich - Er beschenkt weiblichen (Nachwuchs) wem Er will und männlichen (Nachwuchs) wem Er will [ash-Shoora 42:49]- So gehören sie und ihr Vermögen euch, wenn ihr darauf angewiesen seid.

Klassifiziert als Sahih von al-Albani in as-Silsilah as-Saheehah, 2564

Ibn Qudama (Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Der Vater kann von dem Besitz seines Sohnes nehmen, was er will und kann dies gänzlich an sich nehmen, unabhängig davon, ob er es benötigt oder nicht und unabhängig davon, ob sein Sohn noch ein Kind ist, oder er bereits erwachsen ist, unter zwei Bedingungen:

(1) Das es nicht unfair gegenüber dem Sohn ist, das es ihm nicht schadet und er sollte nichts von seinem Sohn nehmen, was er selbst benötigt;

(2) Das er nicht vom Besitz seines Sohnes nimmt und diesen jemand anderes gibt, denn es ist verboten ein Kind auszuwählen, um von seinem Besitz es weiter zu reichen, anstatt es von seinem eigenen Besitz zu nehmen. Daher ist es angebrachter, dass es verboten ist, ein Kind auszusuchen, um ihn den Besitz eines anderen Kindes zu überlassen.

Abu Hanifah, Malik und asch-Schafii sagten: Er darf nichts von dem Besitz seines Sohnes nehmen, außer dem, was er davon wirklich benötigt, weil der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:"Dein Blut und dein Besitz sind Heilig, genau so, wie dieser Tag von dir heilig ist, in diesem Monat von dir". (Übereinstimmend). Und es wurde Überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:"Es ist nicht gestattet den Besitz eines Muslims zu nehmen, ohne das er davon freiwillig her gibt". Überliefert von ad-Daraqutni. Und weil der Sohn vollständige Autorität über sein Besitz hat, darf er es nicht nehmen.

Ende des Zitates von al-Mughni 5/395

Wenn der Vater auf diesen Besitz angewiesen ist, so darf er davon nehmen, um seine lebensnotwendigen Kosten zu bezahlen und für die aufzukommen, für die er verantwortlich ist. Er darf davon nehmen, so lange er damit seinem Sohn nicht schadet und er darf nichts von ihm nehmen, was sein Sohn selbst benötigt, wie beispielsweise sein Auto, welches er fährt und so weiter. Siehe dazu auch die Antwort zur Frage Nummer 9594.

Zweitens:

Wenn du gar kein Geld hast, musst du nicht einen Kredit aufnehmen. Du kannst deinem Vater sagen, dass du im Moment kein Geld hast, oder du kannst ihm auch sagen, dass du das Geld selber benötigst, welches du gerade hast. Dies zählt nicht als Ungehorsam zu ihm:

Es ist unter keinen Umständen erlaubt, einen Kredit von einer Bank zu nehmen, die auf Zinsen gegründet wurde, weil die Texte weisen darauf hin, dass wer Zinsen aufnimmt und bezahlt, verflucht ist. Und es ist nicht erlaubt, dem Vater zu gehorchen, wenn er dir sagt, dass du einen Kredit aufnehmen sollst, denn es gibt keinen Gehorsam gegenüber dem Erschaffenen, wenn es ungehorsam gegenüber dem Erschaffer bedeutet.

Zusammengefasst: Wenn der Vater das Geld benötigt, um es für die Versorgung oder für Möbel auszugeben, so ist es ihm erlaubt, von dem Besitz seiner Söhne zu nehmen, mit der Voraussetzung, dass es ihnen nicht schadet und das er nichts von ihnen nimmt, was sie selbst benötigen. Wenn sie keinerlei Geld zum ausgeben haben, müssen sie kein Kredit nehmen.

Die Brüder sollten dabei behilflich sein, demjenigen zu helfen, der noch nicht verheiratet ist, je nachdem was einer zu tun vermag.

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/104298

Wa_salam_wr
  


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