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Wenn ein Muslim während des Fastens sündigt
#1
Frage:

Wie lautet das Urteil über das Fasten eines Muslims, der anderen Unrecht tut?

Antwort:

Lob gebührt Allah.

Es steht fest, dass derjenige, der fastet, Dinge, die haram sind, wie z.B. lästern, lügen, tratschen, anderen Unrecht tun etc., vermeiden muss, denn der Sinn des Fastens ist nicht nur sich von Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr fernzuhalten, vielmehr ist das Ziel dahinter Allah zu fürchten, da Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

"O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten." (Al-Baqarah 2:183)

Jede Sünde, die eine fastende Person begeht, schmälert die Belohnung seines Fastens. Und eine Person mag so lange fortfahren zu sündigen und ihre Belohnung zu verringern, bis sie die Belohnung für ihr Fasten ganz und gar verliert. Diesbezüglich sagte der Gesandte (Frieden uns Segen Allahs seien auf ihm): "Es kann vorkommen, daß ein Fastender nichts von seinem Fasten hat außer Hunger." Berichtet von Ibn Maajah (1690), von Al Albaani als sahih klassifiziert in Sahih Ibn Maajah

Also muss die fastende Person seine Sünden bereuen und zu Allah umkehren und gute Taten verrichten, so dass Allah ihr Fasten annimmt.

Aber im Bezug darauf, ob ihr Fasten gültig ist oder nicht, das Fasten wird nicht ungültig nur durch das Begehen von Sünden, wie z.B. anderen Unrecht tun oder lügen, aber dies schmälert die Belohnung. Dies wurde in der Antwort auf Frage Nr. 50063 besprochen.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A

(Frage Nr. 93089)
  


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