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über die socken streichen beimn wudu
#1
asalamu aleikum,

ist es erlaubt über die normalen baumwollsocken zu streichen?
#2
Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

wenn man in einem Zustand ritueller Reinigung ist und dann Socken anzieht [siehe Sahīh Muslim [274], Sahīh Bukhāri [205], z.B. morgens nach dem Wudu], kann man beim nächsten Wudu von oben mit nassen Händen über die Socken/Schuhe streichen [siehe Sunan Abu Dāwūd [161], Hasan], und ab dann einen Tag und eine Nacht [also 24 Stunden siehe Sunan Ibn Mājah [556], Hasan, 72 Stunden als Reisender, siehe dieselbe Hadīth] auch bei den anderen Wudus über die Socken/Schuhe streichen.

Hāfidh Zubayr 'Ali Zai merkt in seinem Buch "Mukhtasar Sahih Namaz-e-Nabvi" an (Übersetzung):

"Sollte man auf seinen Füßen Khuffs [Ledersocken] tragen, oder Socken aus Baumwolle, ob dick, besohlt, oder normal, so ist es erlaubt über sie zu streichen. Über Socken zu streichen ist auch vom noblen Gefährten 'Ali [radiallāhu 'anhu] und auch anderen Gefährten bewiesen, siehe al-Awsat von Ibn al-Mundhirī [1/462, mit einer Sahīh Isnād] und Musannaf Ibn Abi Shaybah [1/188,189]."

End Zitat

Von daher ist es kein Problem über Baumwollsocken zu streichen. Manche Gelehrten nennen noch die Bedingung, dass die Socken den Bereich bedecken sollten, der im Wudu mit eingeschlossen ist, also dass sie bis zu den Fußknöcheln reichen sollten - Tennissocken wären damit dann ausgeschlossen. Um sicher zu gehen sollte man deshalb Socken anziehen, die im Prinzip bis über die Fußknöchel reichen. Und falls die Socken von irgendwo mal gerissen sind, und Löcher haben, dann ist das kein Problem.

Und Allah weiß es am besten.
#3
Guck dir mal das Video „Über die Socken Streichen“ von Licht des Wissens auf YouTube an. Da werden die Bedingungen sehr gut erklärt.
#4
Danke!

Im Video wird noch eine eichtige Bedingung genannt, die ich nicht genannt habe, nämlich dass die Socken nicht durchsichtig sein sollten, also nicht zu dünn.

Hāfidh Zubayr 'Ali Zai (rahimahullah) spricht von einem Konsens, dass es nicht erlaubt ist über dünne Socken zu streichen. Er merkt aber auch an, dass die Definition dicker Socken von Gemeinschaft zu Gemeinschaft und Kultur zu Kultur anders sein kann. Wenn aber die Socken so dick sind, dass man die Füße nicht durch sie hindurch sehen kann, so ist es kein Problem über sie zu streichen, inshaa Allah - siehe Tahqīqi Maqālāt [6/78-79].
#5
*wichtige
[ich vermisse wirklich eine Funktion wo man seinen Beitrag einfach direkt bearbeiten kann....]
#6
Barakh Allahu feekum,

bei der seite:
https://islamqa.info/en/answers/228222/i...oing-wudoo




steht das dabei:
Al-Kaasaani said: If (the socks) are thin and let water through, then it is not permissible to wipe over them, according to scholarly consensus.

End quote from Badaa’i‘ as-Sanaa’i‘ (1/10)
was versteht man unter dünnen und dicken baumwollsocken?
und was versteth man unter wasserundurchlässig?

#7
Mit wasserdurchlässig ist wohl gemeint, dass der Stoff entweder so dünn ist, oder so fein ist, dass Wasser so durchfließt, als ob da nichts ist, was es zurückhält. So habe ich das verstanden, und darauf weist auch die Übersetzung dieses Artikels in Urdu hin. Wenn du die Sprache in Urdu umstellst, wirst du an derselben Stelle lesen:

"...اگر جرابیں پتلی اور اتنی باریک ہوں کہ ان میں سے پانی رس جائے"
"Wenn die Socken so dünn und so fein sind, dass Wasser durch sie hindurchfließt..."

Was nun die richtige Dicke betrifft, dann gilt, dass die Baumwollsocken so dick sein sollten, dass man die Füße darin nicht sehen kann. Das ist die Definition, die Hāfidh Zubayr 'Ali Zai in seinen Werken nennt, und
wenn du dich an diese Definition hältst, kannst du über die Socken streichen, inshaAllāh.

Und Allāh weiß es am besten.
#8
Ich frag nochmal bei einem Gelehrten nach.
Inshaa Allah hab ich dann morgen oder übermorgen eine detailliertere Antwort diesbezüglich.
#9
Assalamu 'Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Alhamdulillah, der Gelehrte dem ich gestern geschrieben hatte, hat mit schon heute eine Antwort zugeschickt.

Ich werde hier wie folgt vorgehen: als erstes werde ich ein paar grundsätzliche Sachen bezüglich Ijma' erwähnen, dann werde ich meinen Austausch mit dem Gelehrten zitieren, dann kommt eine kurze Zusammenfassung (welche die Antwort auf deine Frage enthält) und zum Schluss werde ich nochmal, für denjenigen den es interessiert, detailliert mit Beweisen darstellen, wie man zu der korrekten Position kommt. Zum Schluss kommt noch ein kurzes Fazit.

Ich hoffe dass es für diejenigen, die neu im Islam sind, nicht zu unübersichtlich wird, aber in einem Punkt wo es Meinungsverschiedenheiten zwischen Gelehrten gibt, sind Antworten generell schon fast so wie wissenschaftliche Arbeiten :).
Um es einfacher für die generellen Muslime zu machen werden dann oft nur das Fazit zitiert, was an sich ja nichts schlimmes ist. Die detaillierte Beweisführung wird nur dann auch für den generellen Muslim wichtig, wenn es zwei verschiedene Meinungen bezüglich einer Sache gibt, die vielleich auf dem ersten Blick nicht sehr deutlich scheint.

Zunächst einmal sollten einige Sachen klargestellt werden: Ijma' [Konsens] ist ein Beweis in der Religion, so wie der Prophet ﷺ sagte: "Allāh wird meine Ummah nicht auf Falschheit vereinen.", siehe al-Mustadrak [1/116, Hadīth 399], Sahīh laut Hāfidh Zubayr 'Ali Zai, vgl. al-Hadīth [114/13]. Wenn also bewiesen ist, dass in einer Ära alle rechtschaffenen Gelehrten sich über eine Sache einig sind, dann gilt dies als Konsens, und somit als Beweis in der Religion. Da dieser Konsens von Allāh davor beschützt ist falsch zu sein, hat er einen Status, ähnlich zu dem Status eines Verses vom Qur'ān oder einer authentischen Hadīth, so er denn bewiesen ist. Ein Konsens kann demnach auch niemals gegen einen Vers vom Qur'ān oder eine authentische Hadīth gehen, da derjenige der ihn vor Falschheit schützt, Allāh ist. Wegen dem enormen Status den ein Konsens hat, ist es demnach selbstverständlich äußerst wichtig, dass man ihn auch auf Herz und Nieren überprüft, also ob dieser Konsens auch wirklich besteht. Dies wird natürlich umso schwieriger zu beweisen, je weiter weg man sich von der Ära des Propheten ﷺ bewegt, und je mehr Gelehrte es gibt, aber es gibt dennoch wirksame und eindeutige Wege, um dies zu tun. Aber: Nicht jeder, der von einem Konsens spricht, muss also in seiner Aussage auch korrekt sein. Es gibt mehrere Wege um zu überprüfen, ob ein Konsens bewiesen ist - einer davon ist es nachzuprüfen, von wem behauptet wurde, dass ein Konsens besteht, und ob dies authentisch auch zu dieser Person zurückverfolgt werden kann, bzw. zu der Person, von der der Autor übermittelt, dass sie einen Konsens angibt.

Im folgenden nun mein Austausch mit dem Gelehrten. Es handelt sich um den Sohn von im Jahr 2013 verstorbenen Hāfidh Zubayr 'Ali Zai [rahimahullāh] names Mu'ad ibn Zubayr [hafidhaullah]. In eckigen Klammern befinden sich meine Kommentare zu seiner Antwort:

Frage (Übersetzung):

Assalamu 'Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,
meine Frage ist, dass auf der Seite von Sheikh Salih al-Munajjid islamqa.info, in einem Artikel über das Streichen über die Socken steht, dass folgender Ijma' besteht:

[hier hab ich das arabische Zitat mit Quellenangabe angegeben]

Ist dieser Konsens bewiesen, und was würde es dann bedeuten, dass man nur über Socken streichen kann die wasserundurchlässig sind, dann meiner Einschätzung nach würde doch heutzutage jede Socke [mehr oder weniger] wasserdurchlässig sein?

JazakAllahu Khairan.


Auszüge aus der Antwort (ist ne etwas längere Antwort - Übersetzung):

Assalamu 'Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Das Buch: Badā' as-Sanāi' fi Tartīb Sharāi' lil Kāsāni
Der Autor: 'Alauddīn Abu Bakr bin Mas'ūd al-Kāsāni al-Hanafi (gestorben 587 nach der Hijrah). Er war ein sehr großer Faqih [Jurist] von den Hanafis, und war von den Mutaachirīn [späteren Gelehrten].

In diesem Buch werden eine Vielzahl von Überlieferung ohne Sanad [Erzählerkette] erwähnt. Eine Überlieferung ohne Sanad ist abgelehnt.
Im Buch Badā' as-Sanāi' fi Tartīb Sharāi' (S. 141 im Internet verfügbaren Buch [ich hab nachgeschaut, er meint das Buch herausgegeben vom Verlag Darul Kutub 'Ilmiyyah, wo dieses Zitat auf der genannten Seite gefunden werden kann]) ist diese Aussage ohne eine Sanad überliefert. Weil sie ohne Sanad ist, ist sie Mawdu' [fabriziert].
Der genannte Kāsāni oder sein Ustadh [Lehrer] Samarqandi sind Gelehrten des Hanafis von dem fünften und sechsten Jahrhundert nach der Hijra.
Vom genannten Kāsāni (gestorben 587 n.H.) von bis zum Jahunderte vorher verstorbenen Imām ash-Shāfi'ī (gest. 204 n.H.) [von dem Kāsāni auf derselben Seite ohne Sanad Aussagen zitiert] gibt er keine Sanad oder Verweis [auf ein anderes Buch in dem dann eine Sanad stehen würde] an, demnach ist diese Überlieferung [des Konsens von ihm] ohne Sanad, und somit abgelehnt.
Für den Gelehrten Kāsāni wäre es eigentlich notwendig gewesen, dass er zu Imām Shāfi'ī und Imām Abu Hanifah eine Sanad niederschreibt. Zwischen ihm und ihnen sind aber 5 oder 6 Erzähler [die er nicht genannt hat].
[Demnach:] Kāsāni hat hier eine falsche Behauptung von einem Ijma' aufgestellt. [Hier sollte angemerkt sein dass] dieselben Hanafis eine falsche Behauptung aufstellen, dass es bezüglich dem Tarāwih-Gebet einen Ijma' gibt, dass es 20 Rakahs sind [was auf keinen Fall bewiesen ist, und sogar gegen die authentischen Überlieferungen vom Propheten ﷺ geht].
[Um zu zeigen, dass der Autor auch an anderen Stellen grobe Fehler gemacht hat, weist der Sheikh darauf hin:] In diesem Buch steht auch: "Es ist erlaubt mit einem Hund auf dem Arm zu beten, solange der Mund des Hundes zu ist." (Badā' as-Sanāi' fi Tartīb Sharāi' lil Kāsāni, Band 1, Seite 74).

Ende der Antwort.


Zusammenfassung:

Überprüft man die Quelle dieser Behauptung, dass es einen Konsens darüber gibt, dass man nicht über wasserdurchlässige Socken streichen kann, stellt sich heraus, dass der genannten Gelehrte keinen Beweis für diesen Konsens erbracht hat. Die Behauptung eines Konsens ist nur dann bindend, wenn auch wirklich bewiesen ist, dass dieser Konsens besteht. Da dies hier nicht der Fall ist, hat diese Behauptung des Konsens keine Bedeutung. Demnach, wie oben angegeben, kann man über dicke Socken streichen. Dick meint hier, dass man die Füße nicht durch sie hindurch sehen kann.


Detaillierte Beweisführung

Was dann der Beweis für das Streichen über die Socken angeht, so ist vom Propheten bewiesen, dass er über seine Ledersocken [Khuffs] gestrichen hat [siehe Sahīh Muslim [274], Sahīh Bukhāri [205]], und von den Gefährten des Propheten ist bewiesen, dass sie über Socken [Jurabayn] gestrichen haben, wie es z.B. von 'Ali [radiallahu 'anhu] bewiesen ist, siehe al-Awsat von Ibn al-Mundhirī 1/462, Hadīth 477] mit einer Sahīh Isnād], als auch vom Gefährten Bara'a bin 'Āzib [radiallahu 'anhu] [siehe Musannaf Ibn Abi Shaybah 1/189, Hadīth 1984, mit einer Sahīh Isnād], und Sahl bin Sa'īd [radiallahu 'anhu] [siehe Musannaf Ibn Abi Shaybah 1/189, Hadīth 1990, mit einer Sahīh Isnād] und anderen.

Von den Tabi'īn [die Schüler der Gefährten] ist überliefert, dass sie sagten: "Das Streichen über die Socken [Jurabayn] hat den Status wie das Streichen über die Ledersocken [Khuffayn]." Dies ist vom Tabi'i Ata bin Abi Rabah [rahimahullāh] [siehe Musannaf Ibn Abi Shaybah 1/189, Hadīth 1991, mit einer Sahīh Isnād] überliefert. Vom Tabi'ī Ibrahīm bin Yazīd al-Nach'ī [rahimahullah] ist überliefert: "Socken und besohlte Socken haben den Status von Ledersocken." [siehe Musannaf Ibn Abi Shaybah 1/188, Hadīth 1975, mit einer Hasan Isnād].

Von den Schüler der Tabi'īn, ist vom wohlbekannten gelehrten Sufyan ath-Thawri [rahimahullah] überliefert, dass er sagte: "Schuhe und Socken haben den Status von Ledersocken, und man kann über sie drüberstreichen. Und falls man keine Schuhe anhat, kann man trotzdem über die Socken streichen." [siehe at-Tarīkh al-Kabīr li Ibn Abi Khaithama, S. 625, Hadith 1469 mit einer Sahīh Isnād]

Bis hierher wurden generell Socken genannt, somit sind vorerst alle Socken gemeint, und über alle Socken kann gestrichen werden. Die Einschränkung auf dicke Socken kommt nun:

Imām Tirmidhi [gest. 279 n.H.] überliefert in seiner Sunan unter der Hadīth 99 [diese Überlieferung vom Propheten ﷺ ist nicht authentisch, aber seine Kommentare zu dieser Hadīth sind wichtig]: "Es ist nicht nur von einem Gelehrten überliefert, und es ist die Aussage von Sufyan ath-Thawri, Ibn Mubarak, ash-Shafi'ī, [Imām] Ahmad und Ishāq ist, dass sie vertraten: "Auch wenn sie keine Schuhe sind, kann über die Socken gestrichen werden, solange sie denn dick sind."

Hafidh Zubayr 'Ali Zai merkt zu der Aussage von Imam Tirmidhi an: Die Aussage von Sufyan ath-Thawri wurde oben schön erwähnt, die Aussage von Ibn al-Mubarak habe ich noch nicht mit einer Sahīh Isnād gefunden, aber die Aussage von Imām ash-Shafi'ī kann mit einer Sahīh Isnād in 'Illal at-Tirmidhi [S. 2, und in al-Sunnan S.1155] gefunden werden. Imām Ishāq bin Mansūr überliefert von Imam Ahmad, dass er sagte, als er gefragt wurde, ob das Streichen über Socken erlaubt ist: "Ja! Und Ishāq bin Rahway [einer der Lehrer von Imām Bukhāri] würde dies mit Ausdruck unterstützen." [Masail al-Imām Ahmad wa Ishāq, Rawatu al-Ishāq bin Mansūr al-Kausichi 1/4, Punkt 23].

Der Hāfidh schreibt (Auszüge): Aus diesen überaus deutlichen, authentischen Überlieferungen von den Gefährten und den Tabi'īn [und dem Fehlen von Überlieferungen die deutlich dagegen sind] wird deutlich, dass es einen Konsens darüber gab, über (dicke) Socken zu streichen [damit ist gemeint: es ist bewiesen, dass von keinem überliefert ist, dass sie gegen das Streichen über dicke Socken waren]. Ibn Hazm al-Andalusi merkt an: "Von den Gefährten, die es als erlaubt ansahen über Socken zu streichen, gab es [von den anderen Gefährten diesbezüglich] keinen Widerstand [somit ist eine Art von Ijma' erfüllt.]" [al-Muhalla 2/87, Punkt 212]. Dieselbe Argumentation wird von Ibn-Qudamah al-Maqdisi in al-Mughni [1/181, Punkt 426] verwendet.

Ibn al-Qattān al-Fāsi [gest. 628 n.H.] zitiert vom Buch al-Nayr lil-Qadhi Abul-'Abbās Ahmad bin Muhammed bin Sālih al-Mansūri [gest. ca. 350 n.H.] als unterstützendes Argument: "Und es gibt einen Ijma' darüber, dass wenn die Socken nicht dick sind, das Streichen über sie nicht erlaubt ist."


Fazit:
Wenn die Socken so dick sind, dass man die Füße nicht durch sie hindurch sehen kann, dann ist das Streichen über sie erlaubt - darüber gibt es in den ersten drei Generationen des Islam keinem authentisch überlieferten Widerstand (und somit eine Art von Ijma'). Die zusätzliche Bedingung, dass dick bedeutet, dass sie wasserundurchkässig sind, ist nicht bewiesen. Vielmehr wird durch die generelle Bedeutung der Aussagen der Gelehrten deutlich, dass dick bedeutet: nicht so dünn, dass sie durchsichtig sind.

Und Allah weiß es am besten.
  


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