01-04-2012, 12:37 PM
Salam alikum, wrwb,
natürlich geht es um eine islamische Scheidung. Das ist klar.
Was den Richterspruch angeht, da gibt es hier in Deutschland aber nun mal keine islamische Rechtssprechung. Und so wollte ich wissen, ob es nach einem hier üblichen Richterspruch auch noch eine Wartezeit gibt, bis sich die Frau neu verheiraten darf. Die Zeiten vor der entgültigen Scheidung sind mir klar. Der Schwester sicher auch. Ich habe nur nochmal ergänzend für mein Verständnis nachfragen wollen, denn das ist mir nicht klar.
Wa salam
natürlich geht es um eine islamische Scheidung. Das ist klar.
Was den Richterspruch angeht, da gibt es hier in Deutschland aber nun mal keine islamische Rechtssprechung. Und so wollte ich wissen, ob es nach einem hier üblichen Richterspruch auch noch eine Wartezeit gibt, bis sich die Frau neu verheiraten darf. Die Zeiten vor der entgültigen Scheidung sind mir klar. Der Schwester sicher auch. Ich habe nur nochmal ergänzend für mein Verständnis nachfragen wollen, denn das ist mir nicht klar.
Wa salam